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Änderung Anlage 9 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten vom 23.04.2016

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.04.2016 geltenden Fassung
Anlage 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 23.04.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 9 (zu § 18a Absatz 6) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung


(Text neue Fassung)

Anlage 9 (zu § 18b Absatz 6) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung *)


(Textabschnitt unverändert)

Muster Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung (BGBl. 2013 I S. 3041)


vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidierter Text:

6. In den Anlagen 8 und 9 wird jeweils die Angabe '§ 18a' durch die Angabe '§ 18b' ersetzt.

(heute geltende Fassung)