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§ 6 - Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung (49. AnrV)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2017 48. AnrV

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1364) außer Kraft.

 
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