interne VerweiseArtikel 7 2. FiMaNoG Änderung des Börsengesetzes ... Maßgabe des auf den Börsenträger anwendbaren nationalen Rechts im Einklang mit Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ...
Artikel 8 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Börsengesetzes ... wenn sie bei Unternehmen wahrgenommen werden, 1. die derselben Gruppe im Sinne des Artikels 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ... die Mandate bei Unternehmen wahrgenommen werden, 1. die derselben Gruppe im Sinne des Artikels 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ... Maßgabe des auf den Börsenträger anwendbaren nationalen Rechts im Einklang mit Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ... nach Maßgabe des auf das Unternehmen anwendbaren nationalen Rechts im Einklang mit Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 2013/34/EU. Handelt es sich bei den in Satz 1 genannten Personen um ...
Artikel 26 2. FiMaNoG Inkrafttreten ... Artikel 7, 10, 13, 17a, 21 und 23 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 Nummer 2 und 3 tritt an dem Tag in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Vorschriften nach Absatz 1 in Kraft ... der auf den Tag folgt, an dem die Vorschriften nach Absatz 1 in Kraft treten. (3) Artikel 2 Nummer 1, 4 und 5 , die Artikel 5, 11 und 14 treten am 1. Januar 2018 in Kraft. (4) Artikel 3a Nummer 2 ...
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