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Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 beschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 23. April 2014 (BGBl. I S. 534), wie folgt zu ändern:
- 1.
- § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Bis der neugewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt, führt das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, den Vorsitz (Alterspräsident); bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zum Bundestag entscheidet das höhere Lebensalter."
- 2.
- § 93 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe 㤤 3 und 8" durch die Angabe 㤤 5 und 7" ersetzt.
- b)
- In Absatz 8 wird die Angabe „§ 9 Absatz 5" durch die Angabe „§ 8 Absatz 5" ersetzt.
- 3.
- In § 93a Absatz 4 wird die Angabe „§ 10" durch die Angabe „§ 9" ersetzt.
- 4.
- § 93b Absatz 9 wird aufgehoben.
Schlussformel
Der Präsident des Deutschen Bundestages
Dr. Norbert Lammert
Dr. Norbert Lammert
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