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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts (BEVuPNPersSVG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.

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