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Änderung § 48 WpHG vom 03.01.2018

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 48 WpHG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.01.2018 geltenden Fassung
§ 48 WpHG n.F. (neue Fassung)
in der am 03.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 48 Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz


(Text neue Fassung)

§ 48 (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 20 Absatz 1 in der ab dem 16. Februar 2013 geltenden Fassung ist erstmals auf das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 16. Februar 2013 beginnt.



 
(heute geltende Fassung) 

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