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Zitierungen von § 37 WpHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 38 WpHG Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung (vom 03.01.2018)
... auf physische Lieferung einräumen oder nicht. Die §§ 36 und 37 gelten entsprechend. (2) Instrumente im Sinne des Absatzes 1 können insbesondere ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisverordnungV. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
Zitat in folgenden Normen
Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3376; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 12 WpAV Inhalt der Mitteilung (vom 03.01.2018)
... ist das Formular der Anlage dieser Verordnung zu verwenden. (2) Im Fall von § 37 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes genügt zur Erfüllung der Mitteilungspflicht des Tochterunternehmens die Abgabe einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 AnlSVG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... § 23 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes offenzulegen ist. § 24 gilt entsprechend. Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach den §§ 21, 22 und 25 ... 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 25a Absatz 4, mitzuteilen. § 24 gilt entsprechend. Eine Zusammenrechnung mit den Beteiligungen nach den §§ 21, 22 und 25 ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
Artikel 1 3. WpAIVÄndV
... Wertpapierhandelsgesetzes" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „ § 24 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes " durch die Wörter „§ 37 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes" ...
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2606
Artikel 4 BKRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 1. In § 6 Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „nach § 2 Abs. 10, §§ 2b, 24 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 8 und 11 und Abs. 3, § 25a Abs. 2, § 32 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 ... b des Kreditwesengesetzes" durch die Angabe „nach § 2 Abs. 10, §§ 2c, 24 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5, 7 und 10 und Abs. 3, § 25a Abs. 2, § 32 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 ...
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Verordnungsermächtigung". e) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Mitteilung durch Mutterunternehmen; ... e) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung". f) Die Angabe ... S. 38) benannten technischen Regulierungsstandards." 12. Die §§ 24 bis 25a werden wie folgt gefasst: „§ 24 Mitteilung durch Mutterunternehmen; ... 12. Die §§ 24 bis 25a werden wie folgt gefasst: „§ 24 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung (1) Ein ... Anspruch auf physische Lieferung einräumen oder nicht. Die §§ 23 und 24 gelten entsprechend. (2) Instrumente im Sinne des Absatzes 1 können insbesondere ...
Artikel 11 TranspRLÄndRLUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... ist das Formular der Anlage dieser Verordnung zu verwenden. (2) Im Fall von § 24 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes genügt zur Erfüllung der Mitteilungspflicht des ...
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt mitzuteilen. Die §§ 23 und 24 gelten entsprechend. Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, findet eine Zusammenrechnung mit den ... nach Absatz 3 Nr. 2, mitzuteilen. Auf die Pflichten nach Satz 1 bis 9 sind die §§ 23, 24 , 27 bis 29 und 29a Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Auf die Pflichten nach Satz 4 ist § 29a ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... § 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten § 37 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung § 38 ... „Absätzen 1 und 5" ersetzt. 38. Der bisherige § 24 wird § 37 und in Absatz 1 werden die Wörter „§ 21 Absatz 1 und 1a, § 25 Absatz 1 und ... Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93" ersetzt. 96. Der bisherige § 37 wird § 95 und in den Sätzen 1 und 2 werden jeweils die Wörter „§ 31 Abs. ...
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