interne Verweise
Zitat in folgenden NormenFinanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 8 VermAnlG Billigung des Verkaufsprospekts (vom 16.08.2021) ... bekannten Tatsachen Anhaltspunkte dafür, dass Anlegerschutzbedenken im Hinblick auf § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen, setzt sie das Prospektprüfungsverfahren solange aus, bis das Verfahren nach § ... bestehen, setzt sie das Prospektprüfungsverfahren solange aus, bis das Verfahren nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes abgeschlossen ist. Die Bundesanstalt teilt dem Anbieter die Aussetzung und den Zeitpunkt ... 2 genannte Frist beginnt ab dem Zeitpunkt erneut, zu dem die Bundesanstalt die Prüfung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz beendet und dies dem Anbieter mitgeteilt hat. Endet das Verfahren nach § 15 ... beendet und dies dem Anbieter mitgeteilt hat. Endet das Verfahren nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz mit einem Verbot, versagt die Bundesanstalt die Billigung. Ergeht innerhalb von ... Monaten nach Eingang des Antrags auf Billigung des Verkaufsprospekts keine Entscheidung nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes , gilt das Prospektprüfungsverfahren als ...
§ 17 VermAnlG Untersagung der Veröffentlichung (vom 16.08.2021) ... und des zugehörigen Vermögensanlagen-Informationsblatts, wenn sie gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz ein Verbot der dem Verkaufsprospekt zugrundeliegenden Vermögensanlage erlassen hat. ...
§ 18 VermAnlG Untersagung des öffentlichen Angebots (vom 16.08.2021) ... Aktualisierung nicht veröffentlicht hat. (2) Der Bundesanstalt stehen die in § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Befugnisse unter den dort genannten Voraussetzungen auch im Hinblick auf ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 1 1. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... 3 Marktmissbrauchsüberwachung". c) Die Angaben zu den §§ 12 bis 15b werden wie folgt gefasst: „§ 12 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. ... § 13 (weggefallen) § 14 (weggefallen) § 15 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung ... werden." 12. Die §§ 13 und 14 werden aufgehoben. 13. § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Übermittlung von Insiderinformationen ... 13 und 14 werden aufgehoben. 13. § 15 wird wie folgt gefasst: „ § 15 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung ... „34b Absatz 1" ersetzt. 34. In § 37c Absatz 1 wird die Angabe „ § 15 " durch die Wörter „Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014" ersetzt. ... Anordnung nach § 4 Absatz 3f Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt, 2. entgegen § 15 Absatz 1 oder Absatz 2 eine Information nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt,". bb) Nach ... Nummer 2 werden die folgenden Nummern 2a bis 2c eingefügt: „2a. entgegen § 15 Absatz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 2b. entgegen § 15 Absatz 2 eine Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig macht, 2c. entgegen § 18 Absatz 3 ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „, § 15 Absatz 1 Satz 1 oder § 15a Absatz 4 Satz 1" gestrichen. bb) Die Nummer 2 wird den Nummern ...
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
Artikel 1 AnlSchStG Änderung des Vermögensanlagengesetzes ... bekannten Tatsachen Anhaltspunkte dafür, dass Anlegerschutzbedenken im Hinblick auf § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes bestehen, setzt sie das Prospektprüfungsverfahren solange aus, bis das Verfahren nach § ... bestehen, setzt sie das Prospektprüfungsverfahren solange aus, bis das Verfahren nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes abgeschlossen ist. Die Bundesanstalt teilt dem Anbieter die Aussetzung und den Zeitpunkt der ... 2 genannte Frist beginnt ab dem Zeitpunkt erneut, zu dem die Bundesanstalt die Prüfung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz beendet und dies dem Anbieter mitgeteilt hat. Endet das Verfahren nach § 15 ... 15 Wertpapierhandelsgesetz beendet und dies dem Anbieter mitgeteilt hat. Endet das Verfahren nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz mit einem Verbot, versagt die Bundesanstalt die Billigung. Ergeht innerhalb von zwölf Monaten ... Monaten nach Eingang des Antrags auf Billigung des Verkaufsprospekts keine Entscheidung nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes , gilt das Prospektprüfungsverfahren als beendet." 7. § 9 wird wie folgt ... und des zugehörigen Vermögensanlagen-Informationsblatts, wenn sie gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz ein Verbot der dem Verkaufsprospekt zugrundeliegenden Vermögensanlage erlassen hat." ...
Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 3 KlASG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 25.06.2017) ... wird nach der Angabe zu § 4a die folgende Angabe eingefügt: „ § 4b Produktintervention". 2. In § 1 Absatz 1 werden nach den Wörtern ... den Euribor oder den Libor, gebunden ist." 4. Nach § 4a wird folgender § 4b eingefügt: „§ 4b Produktintervention (1) Die Bundesanstalt ... 4. Nach § 4a wird folgender § 4b eingefügt: „ § 4b Produktintervention (1) Die Bundesanstalt kann folgende Maßnahmen treffen: ... „Das" durch die Wörter „Unbeschadet der Befugnisse der Bundesanstalt nach § 4b kann das" ersetzt und wird das Wort „kann" gestrichen. 12. § 39 ... folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. einer vollziehbaren Anordnung nach § 4b Absatz 1 zuwiderhandelt,". bb) Nach Nummer 17 wird folgende Nummer 17a eingefügt: ...
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017) ... 13 Sofortiger Vollzug § 14 Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems § 15 Produktintervention § 16 Wertpapierrat § 17 Zusammenarbeit mit ... § 6 Absatz 3, 11, 14 und 16 ist entsprechend anzuwenden." 13. § 4b wird § 15 und wie folgt gefasst: „§ 15 Produktintervention (1) Der ... 13. § 4b wird § 15 und wie folgt gefasst: „ § 15 Produktintervention (1) Der Bundesanstalt stehen die Befugnisse nach Artikel 42 der ... Nummer 2 wird aufgehoben. d) Nummer 3 wird Nummer 2. 24. Der bisherige § 15 wird § 26 und wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... und Prüfung der Einhaltung der Vorschriften ermöglicht, die den §§ 6 bis 15 , 88 und 89 gleichwertig ist." 93. § 36b wird § 92. 94. § ... § 100 und in Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 4b" durch die Angabe „ § 15 " ersetzt. 104. Der bisherige Abschnitt 9 wird Abschnitt 14. 105. § ... oder eine Maßnahme in Kenntnis setzt, 2b. einer vollziehbaren Anordnung nach § 15 Absatz 1 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 25 in Verbindung mit Artikel 15 der Verordnung (EU) ...
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