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Zitierungen von § 32f WpHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32f WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV)V. v. 17.05.2022 BGBl. I S. 852
Sonstige
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtV. v. 22.12.2021 BGBl. I S. 5256
Zitat in folgenden Normen
Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... (§ 89 Absatz 1 Satz 2 und 3 WpHG) 2.022 1.2.3 nach § 32f Absatz 2 Satz 1 WpHG 706 1.3 Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater ...
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 15 FinDAG Gesonderte Erstattung; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... werden, 2. durch eine auf Grund des § 88 Absatz 1 oder § 89 Absatz 5 oder § 32f Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes vorgenommene Prüfung, 3. auf Grund einer nach § 44 Abs. 3 des ...
Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV)
V. v. 17.05.2022 BGBl. I S. 852
§ 1 SchwarmfdPV Geltungsbereich
... Verordnung gilt für die Prüfung nach § 32f Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes ...
§ 4 SchwarmfdPV Stichtag der Prüfung und Berichtszeitraum
... (3) Berichtszeitraum der ersten Prüfung nach einem Zeitraum, in dem die Bundesanstalt nach § 32f Absatz 2 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes von einer jährlichen Prüfung abgesehen hat, ist der Zeitraum zwischen dem Ende des ...
§ 5 SchwarmfdPV Prüfungsbeginn
... Prüfungsbeginns. Der Prüfer teilt den Beginn der Prüfung gemäß § 32f Absatz 5 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie die geplante Prüfungsdauer im Sinne des § 3 Absatz 2 der Bundesanstalt mit, wenn ... hat. Die Bundesanstalt kann innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung nach § 32f Absatz 5 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes einen anderen als den vom Prüfer bestimmten Zeitpunkt als Prüfungsbeginn bestimmen. ...
§ 6 SchwarmfdPV Allgemeine Anforderungen an die Prüfung; Bildung von Schwerpunkten
... der von der Bundesanstalt getroffenen Bestimmungen über den Inhalt der Prüfung nach § 32f Absatz 5 Satz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes nach pflichtgemäßem Ermessen bei der Prüfung Schwerpunkte bilden. (4) ...
§ 8 SchwarmfdPV Prüfungen nach § 32f Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
... Wurde im Berichtszeitraum eine Prüfung nach § 32f Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes durchgeführt, hat der Prüfer das Prüfungsergebnis dieser Prüfung nach ... zu berücksichtigen. (2) Bei Sachverhalten, die Gegenstand der Prüfung nach § 32f Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes waren, kann sich seine Berichterstattung auf die Veränderungen beschränken, die nach dem ...
§ 9 SchwarmfdPV Aufzeichnungen und Unterlagen
... (3) Der Prüfer hat die Aufzeichnungen sechs Jahre ab der Einreichung des Fragebogens nach § 32f Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ...
§ 17 SchwarmfdPV Fragebogen; Beschreibung der identifizierten Mängel und sonstigen Erkenntnisse
... Der nach § 32f Absatz 3 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes dem Prüfungsbericht beizufügende Fragebogen ist nach Maßgabe der Anlage zu dieser ...
§ 18 SchwarmfdPV Übersendung des Prüfungsberichts und des Fragebogens
... Der Fragebogen und der Prüfungsbericht, soweit dieser nach § 32f Absatz 3 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes angefordert wurde, sind der Bundesanstalt unverzüglich an den Sitz in Frankfurt am Main in ... (2) Fragebögen gelten nicht als unverzüglich eingereicht im Sinne von § 32f Absatz 3 Satz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes , wenn sie der Bundesanstalt nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des ... Grund eine andere Frist bestimmen. (3) Wird der Prüfungsbericht nach § 32f Absatz 3 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes angefordert, ist er zwei Wochen nach der Anforderung durch die Bundesanstalt einzureichen. ...
§ 19 SchwarmfdPV Berichtsentwurf
... Falls die Bundesanstalt an der Prüfung nach § 32f Absatz 5 Satz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes teilnimmt, hat der Prüfer der Bundesanstalt auf deren Verlangen den Berichtsentwurf vor der ...
Anlage SchwarmfdPV (zu § 17 Absatz 1) Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1
... Sonstiges 29 § 32f Abs. 5 WpHG Durch die Bundesanstalt festgelegte Prüfungsschwerpunkte ja/ ...
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 13.12.2002 BGBl. 2003 I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 1 BaFinBefugV (vom 15.12.2023)
... Absatz 4 Satz 1, des § 24a Absatz 2, des § 31 Satz 1, des § 32 Absatz 6 Satz 1, des § 32f Absatz 8 Satz 1 , des § 33 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2, des § 38 Absatz 5 Satz 1 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 4 SchwFinBG Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Sonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d § 32f Überwachung und Prüfung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503; ... oder unerlaubten Handlungen erhoben werden können, bleiben unberührt. § 32f Überwachung und Prüfung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503; ...
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