Zitierungen von § 109a WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 109a WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Artikel 1 G. v. 31.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 140; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 9 HinSchG Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot
... Fachabteilungen innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei in § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Vorgängen an die in § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Stellen ... sowie bei in § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Vorgängen an die in § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Stellen oder 5. von dem Bundeskartellamt als externe Meldestelle nach § ... Fachabteilungen innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei in § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Vorgängen an die in § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Stellen ... sowie bei in § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Vorgängen an die in § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Stellen oder 8. von dem Bundeskartellamt als externe Meldestelle nach § ...

Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
neugefasst durch B. v. 05.11.1975 BGBl. I S. 2803; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 66c WPO Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit (vom 01.01.2022)
... und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gilt § 109a des Wertpapierhandelsgesetzes . Die in Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Stellen können der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 FISG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 109 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 109a Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten". d) Nach der ... zehn Jahre nach ihrer Bekanntmachung." 10. Nach § 109 wird folgender § 109a eingefügt: „§ 109a Informationsaustausch, Befreiung von ... 10. Nach § 109 wird folgender § 109a eingefügt: „ § 109a Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten (1) Soweit  ... zu erheben. Auf eine fortgeführte Prüfung nach Absatz 1 sind die §§ 106 bis 113 anzuwenden. (3) Die nach § 342b Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs in der ...


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