Zitat in folgenden NormenBörsengesetz (BörsG)
Artikel 2 G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330, 1351; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 10 BörsG Verschwiegenheitspflicht (vom 15.12.2023) ... Versicherungsvermittlern oder den Vermittlern von Anteilen an Investmentvermögen im Sinne des § 2a Abs. 1 Nr. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes oder mit der Überwachung des Handels mit Finanzinstrumenten oder Devisen betraute Stellen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 10 SanktDG II Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ... wird nach der Angabe zu § 2 die folgende Angabe eingefügt: „ § 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen". 2. Nach § 2 wird ... von sanktionierten Personen". 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen ... 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen Eine natürliche oder ...
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