Eingangsformel - Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (3. TKGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


---
1)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (ABl. L 310 vom 26.11.2015, S. 1) sowie von Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (ABl. L 172 vom 30.6.2012, S. 10).



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