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Artikel 6 - Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (RÜbStG k.a.Abk.)
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Geltung ab 05.07.2017, abweichend siehe Artikel 6
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Geltung ab 05.07.2017, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 6 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) (aufgehoben)
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Juli 2017.
Text in der Fassung des Artikels 19 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften G. v. 11. Dezember 2018 BGBl. I S. 2338 m.W.v. 15. Dezember 2018
Frühere Fassungen von Artikel 6 Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.12.2018 | Artikel 19 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 BGBl. I S. 2338 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 6 Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 RÜbStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RÜbStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 19 UStIntG Inkraftsetzung der Steuerbefreiung für Sanierungserträge
... im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) in Kraft. Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) wird ...
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