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Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Artikel 4 Nummer 1 bis 4 und 7 tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juli 2017.

 
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