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Artikel 5 - Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (2. BükrEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 UStDV § 33

In § 33 Satz 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird die Angabe „150 Euro" durch die Angabe „250 Euro" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 5 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. BükrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BükrEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 2. BükrEG Inkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2, 3, 4, 4a, 5 und 7 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 9 4. StRVÄndV Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 wird wie folgt ...