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Artikel 3 - Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juli 2017.

 
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