interne Verweise
Zitat in folgenden NormenSeilbahndurchführungsgesetzgebührenverordnung (SeilbDGGebV)
V. v. 18.09.2017 BAnz AT 25.09.2017 V1
§ 1 SeilbDGGebV Gebühren ... im Seilbahnbereich werden von der notifizierenden Behörde im Sinne von § 1 des Seilbahndurchführungsgesetzes (SeilbDG) Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben. (2) Die ...
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