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Zitierungen von § 5 FahrlG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 FahrlG Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat (vom 01.03.2020)
... (5) Im Übrigen gilt § 2 entsprechend. (6) Unbeschadet des § 5 Absatz 6a findet das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz mit Ausnahme des § 17 ...
§ 6 FahrlG Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2
... muss abweichend von Satz 1 schriftlich oder elektronisch erfolgen und ihr sind die Unterlagen nach § 5 Absatz 4 und 5 Satz 1 beizufügen, soweit sich wesentliche Änderungen gegenüber der in den Unterlagen, die ... nach § 3 Absatz 1 Satz 2 beigefügt waren, bescheinigten Situation ergeben. § 5 Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend. In dem Jahr der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 3 Absatz ...
§ 9 FahrlG Anwärterbefugnis (vom 01.01.2020)
... jeweils mit Erfolg abgelegt wurden. Im Übrigen sind die §§ 1 bis 8 und 11 bis 14 mit den nachstehenden Maßgaben entsprechend anzuwenden. Die ...
§ 24 FahrlG Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (vom 01.01.2024)
... § 51 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (7) Im Falle des § 21 gilt § 5 Absatz 6 und 7 ...
§ 63 FahrlG Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes (vom 01.01.2020)
... Im Falle einer gerichtlichen Feststellung, dass ein Bewerber in einem Verfahren nach § 5 gefälschte Nachweise über Berufsqualifikationen verwendet hat, unterrichtet die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 42 FachKrEG Änderung des Fahrlehrergesetzes
... mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung." 2. Nach § 5 Absatz 6 wird folgender Absatz 6a eingefügt: „(6a) Für das Verfahren und die ...
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