interne Verweise§ 25 FahrlG Meldepflicht des Inhabers einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung ... Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde ... der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 beigefügt waren, bescheinigten Situation ergeben. ... der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 ist eine Meldung nach Satz 1 ...
§ 26 FahrlG Erteilung der Fahrschulerlaubnis (vom 01.01.2024) ... gilt, 5. welche Auflagen bestehen und 6. in den Fällen des § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 den Zusatz, dass die Fahrschulerlaubnis nur zur ...
§ 34 FahrlG Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis ... Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 nicht mehr in einem anderen Mitgliedstaat der ... niedergelassen ist, 3. in den Fällen des § 18 Absatz 2, der §§ 21 , 28 Absatz 2, des § 33 Absatz 1 Satz 3 und des § 34 Absatz 4 die verantwortliche Leitung ... Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 handelt. In den Fällen der Kooperation ...
§ 50 FahrlG Zuständigkeiten (vom 01.01.2020) ... zuständige Behörde des Sitzes der Fahrschule oder unter den Voraussetzungen des § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 die des Ortes, an dem erstmals Fahrschüler ...
§ 59 FahrlG Inhalt der Registrierung (vom 01.01.2024) ... Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 mit einem ... mit § 3 Absatz 1 Satz 2 in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 mit einem Zusatz nach § 21 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 in den örtlichen Fahrlehrerregistern ...
Zitat in folgenden NormenDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
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