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Zitierungen von § 35 FahrlG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 FahrlG Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung (vom 01.01.2020)
... oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule nach § 35 Gebrauch gemacht werden. (5) Für Ruhen und Erlöschen der ...
§ 54 FahrlG Ausnahmen (vom 01.01.2024)
... von den Voraussetzungen für den Betrieb oder die Leitung einer Ausbildungsfahrschule nach § 35 Absatz 1 Buchstabe a oder b , 10. von den Voraussetzungen für die Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminare ... Geschäftsbereichs befugen, Ausnahmen von § 12 Satz 4 und 5, § 31 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 , § 40 Absatz 2 Satz 2 und von den Vorschriften der auf Grund des § 68 Absatz 1 Nummer 13 ...
§ 56 FahrlG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2020)
... nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bekannt gibt, 16. entgegen § 35 Absatz 1 einen Fahrlehreranwärter ausbildet, 17. entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 einen ...
§ 68 FahrlG Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... und Durchführung des Einweisungsseminars für die Leitung von Ausbildungsfahrschulen nach § 35 , 13. Einzelheiten der Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis und des Betriebs einer ...
§ 69 FahrlG Übergangsregelung (vom 01.01.2024)
... Satz 2 Nummer 2. (4a) Der zweijährige Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 ist nicht erforderlich, wenn der Fahrschulinhaber oder die verantwortliche Leitung des ... 31. Dezember 2019 geltenden Fassung ausgebildet hat. (4b) Ausbildungsfahrschulen nach § 35 in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung dürfen Fahrlehreranwärter, die am 31. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 2 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
... 2" eingefügt. b) Die Wörter „und Ausbildungsfahrschulen nach § 35 Absatz 1 Nummer 2 des Fahrlehrergesetzes " werden gestrichen. 5. In Anlage 1 wird die Angabe zu Abschnitt 4.1.1 wie folgt ...
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