interne Verweise§ 51 FahrlG Überwachung (vom 01.01.2024) ... von Einweisungsseminaren nach § 16 Absatz 1, Träger von Einweisungslehrgängen nach § 45 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, die Träger von Einführungslehrgängen ... Einweisungsseminare nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, die Einweisungslehrgänge nach § 45 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, der Einführungslehrgang nach § 47 Absatz 1 Satz ... 4a Absatz 2 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes, den Einweisungslehrgängen nach den § 45 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und dem Einführungslehrgang nach § 47 Absatz 1 ...
§ 53 FahrlG Fortbildung (vom 01.01.2020) ... abgelaufen ist. Sind sie zugleich Inhaber einer Erlaubnis nach § 16 Absatz 1, § 45 Absatz 1 oder § 46 Absatz 1, haben sie zusätzlich jeweils eine Fortbildung nach den Absätzen ...
§ 54 FahrlG Ausnahmen (vom 01.01.2024) ... 10. von den Voraussetzungen für die Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminare nach § 45 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 , 11. von den Voraussetzungen für die Erteilung der Seminarerlaubnis ...
§ 68 FahrlG Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020) ... 15. nähere Anforderungen an die Veranstalter von Lehrgängen nach § 45 Absatz 2 Nummer 4 und § 46 Absatz 2 Nummer 4 sowie deren inhaltliche und zeitliche Gestaltung, 16. ...
§ 69 FahrlG Übergangsregelung (vom 01.01.2024) ... hat durchführen lassen, ohne selbst Inhaber der Nachschulungserlaubnis nach § 45 Absatz 1 zu sein, bedarf auch weiterhin keiner eigenen Seminarerlaubnis Aufbauseminar (§ 45). ... § 45 Absatz 1 zu sein, bedarf auch weiterhin keiner eigenen Seminarerlaubnis Aufbauseminar ( § 45 ). (10) Die vor dem 1. Januar 2018 erteilte Anerkennung einer ...
Zitat in folgenden NormenDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 13 DV-FahrlG Inhalt der Einweisungslehrgänge ... zum Erwerb der Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren nach § 45 des Fahrlehrergesetzes sollen den Teilnehmern die zur Durchführung der Seminare erforderlichen Kenntnisse und ...
§ 15 DV-FahrlG Überwachungspersonal (vom 01.01.2020) ... nach Absatz 2 teilgenommen wurde. (4) Für die Überwachung der Seminare nach § 45 Absatz 1 und § 46 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes gelten die Bestimmungen nach den Absätzen 2 und ...
§ 19 DV-FahrlG Übergangsbestimmungen (vom 01.06.2022) ... der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung durchgeführt haben, auch Lehrgänge nach § 45 des Fahrlehrergesetzes in der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung durchführen. (6) ...
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 01.01.2025) ... Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich ... einer Fahrlehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 3 Satz 3 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG 102,00 bis 358,00 ... Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich ... einer Fahrlehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG nach vorangegangener ... Fahrlehrerlaubnis, der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich ... befugnis, Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ), der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (§ 46 FahrlG), der Fahrschulerlaubnis, ... Fahr- lehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 3 Satz 3 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG 33,20 bis 256,00 ... der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ), der Seminarerlaubnis Verkehrs- pädagogik (§ 46 FahrlG), der ... einer Fahrlehrerausbildungsstätte, eines Aus- oder Fortbildungs- trägers nach § 45 Absatz 2 Satz 4 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG oder deren Änderung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 5 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ... der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich ... der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich ... einer Fahrlehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG nach vorangegangener ... der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder der Seminarerlaubnis Ver- kehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich ... der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis (§ 16 FahrlG), der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ), der Seminarerlaubnis Verkehrs- pädagogik (§ 46 FahrlG), der ... einer Fahrlehrerausbildungsstätte, eines Aus- oder Fortbildungs- trägers nach § 45 Absatz 2 Satz 4 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG oder deren Änderung ...
Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 6 FahrlRNV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ... 40,90 302.2 der Fahrlehrerlaubnis, der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich ... einer Fahrlehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 3 Satz 3 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG 102,00 bis 358,00 ... Ausfertigung des Anwärter- scheins der Fahrlehrerlaubnis, der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (§ 46 FahrlG) einschließlich ... einer Fahrlehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG ... oder Widerruf der Fahrlehrerlaubnis, der Anwärter- befugnis, der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ), der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (§ 46 FahrlG), der Fahrschulerlaubnis, ... Fahr- lehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 3 Satz 3 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG 33,20 bis 256,00 ... der etwaigen Gebühr nach Nummer 308) der Fahrlehrerlaubnis oder der Seminarerlaubnis ( § 45 FahrlG ) oder deren Erweiterung, der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (§ 46 FahrlG), ... einer Fahrlehrerausbildungsstätte oder eines Aus- oder Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4 , § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG oder deren Erweiterung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12644/v207473.htm