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Zitierungen von § 53 FahrlG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 FahrlG Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung (vom 01.01.2020)
... der Neuerteilung der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis hat der Antragsteller an einer Fortbildung nach § 53 Absatz 3 ...
§ 29 FahrlG Allgemeine Pflichten des Inhabers der Fahrschule und der verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs
... dafür zu sorgen, dass die beschäftigten Fahrlehrer den Pflichten nach § 12 und § 53 nachkommen. (3) Wird eine Fahrschule durch mehrere Inhaber einer ...
§ 44 FahrlG Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei Behörden (vom 01.01.2020)
... tätig war oder b) die Teilnahme an der Fortbildung gemäß § 53 nachweist und 2. nicht Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der fachlichen Eignung des ...
§ 45 FahrlG Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren (vom 01.01.2020)
... Neuerteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar hat der Antragsteller an einer Fortbildung nach § 53 Absatz 2 Satz 1 ...
§ 46 FahrlG Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (vom 01.01.2020)
... der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik hat der Antragsteller an einer Fortbildung nach § 53 Absatz 2 Nummer 2 ...
§ 51 FahrlG Überwachung (vom 01.01.2024)
... nach § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und die Träger von Fortbildungslehrgängen nach § 53 Absatz 1, 2 und 3 . Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen nach Landesrecht bedienen. ... nach § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und die Fortbildungslehrgänge nach § 53 Absatz 1, 2 und 3 ordnungsgemäß durchgeführt werden, 2. die Unterrichtsräume, ... nach § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und den Fortbildungslehrgängen nach § 53 Absatz 1, 2 und 3 beizuwohnen und 4. in die vorgeschriebenen Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen, ...
§ 56 FahrlG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2020)
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 22. entgegen § 53 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 oder Absatz 3 nicht oder nicht rechtzeitig an einem dort bezeichneten Fortbildungslehrgang teilnimmt, ...
§ 68 FahrlG Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... nähere Anforderungen an die inhaltliche und zeitliche Gestaltung der Lehrgänge nach § 53 und eine Aufteilung der Lehrgänge im Ausnahmefall, 17. Anforderungen an die ...
§ 69 FahrlG Übergangsregelung (vom 01.01.2024)
... in dem an der letzten Fortbildung teilgenommen wurde, an einer Fortbildung gemäß § 53 Absatz 1 teilzunehmen. (2) Personen, die am 1. Januar 2018 Inhaber einer befristeten ... Einweisungslehrgängen oder Einweisungsseminaren berechtigt zur Fortbildung nach § 53 , zur Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 oder ...
Zitat in folgenden Normen
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 17 DV-FahrlG Fortbildung (vom 01.01.2020)
... Die Fortbildung nach § 53 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes für Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis hat alle Gebiete zu erfassen, die für die berufliche ... und E-Mobilität. (2) Der Fortbildungslehrgang nach § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes für Inhaber einer Seminarerlaubnis hat folgende Bereiche zu erfassen: 1. ... 4a des Straßenverkehrsgesetzes zu gestalten. (3) Der Fortbildungslehrgang nach § 53 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes für Ausbildungsfahrlehrer hat folgende Bereiche zu erfassen: 1. Weiterentwicklung ... durchzuführen. (6) Träger von Fortbildungslehrgängen nach § 53 Absatz 1 und 3 des Fahrlehrergesetzes sollen Lehrkräfte nach § 9 Absatz 1 einsetzen. Abweichend davon dürfen in ... 9 Absatz 1 einsetzen. Abweichend davon dürfen in Fortbildungslehrgängen nach § 53 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes auch andere Lehrkräfte tätig werden, wenn diese in der Lage sind, die in Absatz 1 ...
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
§ 43 FeV Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes (vom 04.01.2018)
... des Nachweises der Fortbildung nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes , 3. die räumliche und sachliche Ausstattung, 4. die Aufzeichnungen ...
Anlage 17 FeV (zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a) Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge (vom 04.01.2018)
... des Nachweises der jährlichen Fortbildung 2.1 Verkehrspädagogik nach § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder 2.2 Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 7 des ...
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
... Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 3 Satz 3, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG 102,00 bis 358,00 302.6 der Anwärterbefugnis ... Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG nach vorangegangener Versagung, Rücknahme oder Widerruf oder nach vorangegangenem ... nach § 45 Absatz 3 Satz 3, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG 33,20 bis 256,00 307 Zwangsweise Einziehung eines ... Fortbildungs- trägers nach § 45 Absatz 2 Satz 4, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG oder deren Änderung 33,20 bis 256,00 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 1 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
... „Abweichend davon dürfen in Fortbildungslehrgängen nach § 53 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes auch andere Lehrkräfte tätig werden, wenn diese in der Lage sind, die in Absatz 1 ...
Artikel 5 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG nach vorangegangener Versagung, Rücknahme oder Widerruf oder nach vorangegangenem ... trägers nach § 45 Absatz 2 Satz 4, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG oder deren Änderung 33,20 bis 256,00. ...
Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 4 FahrlRNV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... des Nachweises der Fortbildung nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ,". c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Im einleitenden ...
Artikel 6 FahrlRNV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 3 Satz 3, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG 102,00 bis 358,00 302.6 der ... Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG nach vorangegangener Versagung, Rücknahme oder ... nach § 45 Absatz 3 Satz 3, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG 33,20 bis 256,00 307 Zwangsweise Einziehung eines ... Fortbildungsträgers nach § 45 Absatz 2 Satz 4, § 47 Absatz 1, § 48 oder § 53 Absatz 10 FahrlG oder deren Erweiterung 33,20 bis 256,00 311 Genehmigung ...
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