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Artikel 9 - Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIDVEV k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Kakaoverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juli 2017 KakaoV § 2, § 3, § 7, § 8

Die Kakaoverordnung vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2738), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. September 2008 (BGBl. I S. 1911) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Zutaten" die Wörter „unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16) und der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 34) in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „nach Satz 1 Nr. 2 und Absatz 3" durch die Wörter „verwendeten Aromen und der nach Satz 1 Nummer 2" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Aromen, die bei der Herstellung von Erzeugnissen nach Anlage 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 9 verwendet werden, dürfen den Geschmack von Schokolade oder Milchfett nicht nachahmen."

c)
In Absatz 4 werden die Wörter „in Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 3" durch die Wörter „verwendeten Aromen und der nach Absatz 1 Nummer 2" ersetzt.

d)
Absatz 6 wird aufgehoben.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Verkehrsbezeichnungen im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 18; L 331 vom 18.11.2014, S. 41; L 50 vom 21.2.2015, S. 48; L 266 vom 30.9.2016, S. 7) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Verkehrsbezeichnungen im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird das Wort „Verkehrsbezeichnungen" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt.

d)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
Das Wort „Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" wird durch die Wörter „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.

bb)
Die Wörter „§ 3 Abs. 3 Satz 1 und 3 Halbsatz 1 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" werden durch die Wörter „Artikels 12 Absatz 1 und 2 und des Artikels 13 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sowie des § 2 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung" ersetzt.

e)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 und Satz 2 wird jeweils das Wort „Verkehrsbezeichnung" durch die Wörter „Bezeichnung des Lebensmittels" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „§ 3 Abs. 4 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" durch die Wörter „Artikel 8 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011" ersetzt.

f)
In Absatz 6 wird das Wort „Verkehrsbezeichnungen" durch die Wörter „Bezeichnungen der Lebensmittel" ersetzt.

3.
§ 7 wird aufgehoben.

4.
Der bisherige § 8 wird § 7.



 

Zitierungen von Artikel 9 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 LMIDVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMIDVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 28 LMIDVEV Neubekanntmachungserlaubnis
... für Ernährung und Landwirtschaft kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 2 bis 27 geänderten Rechtsverordnungen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden ...