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Artikel 11 - Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (HintblGAnsprG k.a.Abk.)
Artikel 11 Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts
In § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 96-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird die Angabe „§§ 21, 22 und 24" durch die Angabe „§§ 35, 36 und 38" ersetzt.
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