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Artikel 5 - Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern (KiFrEntzRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 5 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
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