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Änderungen durch Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzesm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | |||
01.10.2017 | Artikel 1 | § 1631b | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
Artikel 2 | Synopse gesamt oder einzeln für § 151, § 167 | Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) | |
Artikel 3 | Anlage 1 | Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) | |
Artikel 4 | Synopse gesamt oder einzeln für § 42, § 51, Anlage 1 | Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12687/l.htm