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Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (StrRehaHomGEG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen


Artikel 1 ändert mWv. 22. Juli 2017 StrRehaHomG

(gesamter Text siehe StrRehaHomG)


Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2017 EStG § 3

In § 3 Nummer 23 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143) geändert worden ist, wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden vor dem Semikolon die Wörter „und dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" eingefügt.


Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Juli 2017.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Katarina Barley

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