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Zitierungen von § 13 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ZAG Ausnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024)
... die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst anbieten, sind die §§ 10 bis 18, 21 Absatz 1 und 3 bis 5, § 23 Absatz 1 Satz 3 und § 25 nicht anzuwenden. ...
§ 20 ZAG Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte (vom 28.12.2022)
... In den Fällen des § 13 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 kann die Bundesanstalt, statt die Erlaubnis aufzuheben, die Abberufung der verantwortlichen ... die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Instituten untersagen. In den Fällen des § 13 Absatz 2 Nummer 5 kann die Bundesanstalt auch die vorübergehende Abberufung der verantwortlichen ...
§ 66 ZAG Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
... stellt die Bundesanstalt fest, dass die Erlaubnis nach § 10 nicht als erteilt gilt. § 13 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. (5) Wird dem Zahlungsinstitut im Sinne des Absatzes 1 ...
§ 67 ZAG Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
... stellt die Bundesanstalt fest, dass die Erlaubnis nach § 11 nicht als erteilt gilt. § 13 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. (5) Wird dem E-Geld-Institut im Sinne des Absatzes 1 keine ...
Zitat in folgenden Normen
Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... ohne Erlass von Weisungen für die Abwicklung oder Bestellung eines Abwicklers ( § 13 Absatz 3 Satz 1 ZAG , jeweils in Verbindung mit § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KWG oder § 38 Absatz 2 Satz ... Weisungen für die Abwicklung erlassen werden oder ein Abwickler bestellt wird ( § 13 Absatz 3 Satz 1 ZAG , jeweils in Verbindung mit § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KWG oder § 38 Absatz 2 Satz ...
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 15 FinDAG Gesonderte Erstattung; Verordnungsermächtigung (vom 01.07.2024)
... eines Abwicklers nach § 7 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, nach § 13 Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 38 Abs. 2 Satz 2 oder 4 des Kreditwesengesetzes, nach § 26 Abs. 3 ... Absatz 3 oder 4, jeweils in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 3 oder eine Bekanntmachung nach § 13 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes , c) eine Prüfung, die vorgenommen wurde auf Grund aa) des § 39 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
... Er- lass von Weisungen für die Abwicklung oder Bestellung eines Abwicklers ( § 13 Absatz 3 Satz 1 ZAG, jeweils in Verbindung mit § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KWG oder § 38 Absatz 2 ... Weisungen für die Abwicklung erlassen werden oder ein Abwickler bestellt wird ( § 13 Absatz 3 Satz 1 ZAG, jeweils in Verbindung mit § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 KWG oder § 38 Absatz 2 ...
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 12 FinmadiG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 5. In § 9 werden die Wörter „der §§ 7, 8, § 13 " durch die Wörter „der §§ 4b, 7, 8, 13" ersetzt. 6. ... und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40) zu beschränken." 8. In § 13 Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des ...
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 6 FISG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst anbieten, sind die §§ 10 bis 18, 21 Absatz 1 und 3 bis 5, § 23 Absatz 1 Satz 3 und § 25 nicht ...
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 13 UmwRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... betreibt, ihren juristischen Sitz vom Ausland ins Inland verlegt." 3. Dem § 13 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im ...
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