Zitierungen von § 17 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ZAG Ausnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024)
... die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst anbieten, sind die §§ 10 bis 18, 21 Absatz 1 und 3 bis 5, § 23 Absatz 1 Satz 3 und § 25 nicht anzuwenden. ...
§ 9 ZAG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 30.12.2024)
... des § 15 Absatz 1 Satz 3 und 4, der §§ 19 bis 21, diese auch in Verbindung mit § 17 Absatz 3 Satz 3 , § 23 Absatz 1, § 24 Absatz 4 oder auf der Grundlage des § 25 Absatz 3, des § ...
§ 10 ZAG Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024)
... 4. eine Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen nach § 17 ; 5. eine Beschreibung der Unternehmenssteuerung und der internen Kontrollmechanismen ...
§ 11 ZAG Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024)
... 3. eine Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen nach den §§ 17 und 18, 4. eine Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Antragstellers, ...
§ 12 ZAG Versagung der Erlaubnis (vom 26.06.2021)
... 16 oder § 36 verfügt; 10. die Erfüllung der Sicherungsanforderungen nach § 17 oder § 18 der Bundesanstalt nicht ausreichend nachgewiesen wird; 11. der ...
§ 16 ZAG Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
... ergebende Haftung aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs abdecken. § 17 Absatz 3 gilt entsprechend. (2) Die Berufshaftpflichtversicherung muss bei einem im ...
§ 18 ZAG Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
... 1 Satz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach Ausgabe des E-Geldes zu sichern; die Vorgaben des § 17 gelten ...
§ 24 ZAG Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024)
... 15, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 3, nach den §§ 16 bis 18, 25 bis 30, 36, 45, 46 und 48 bis 55 nachgekommen ist, 3. nach der Verordnung ...
§ 28 ZAG Anzeigen; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024)
... Bundesbank im Voraus jede wesentliche Änderung der zur Sicherung von Geldbeträgen nach § 17 getroffenen Maßnahmen anzuzeigen. Hat ein Institut eine Absicherung im ...
§ 36 ZAG Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
... werden; § 16 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (3) § 16 Absatz 3 und 4 sowie § 17 Absatz 3 gelten entsprechend. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ...
 
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Zitat in folgenden Normen

ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
§ 2 ZAGAnzV Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Erlaubnis) (vom 14.12.2018)
... oder Versicherungsunternehmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen nach den §§ 17 und 18 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Vereinbarungen geschlossen werden sollen. ...

ZAG-Instituts-Eigenmittelverordnung (ZIEV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3643; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
§ 10 ZIEV Kriterien bei Zahlungsauslösediensten (vom 14.12.2018)
... Bundesanstalt kann unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 16 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 17 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einem Institut aufgeben, die Höhe der erforderlichen Absicherung für den Haftungsfall ...
§ 11 ZIEV Kriterien bei Kontoinformationsdiensten (vom 14.12.2018)
... Die Bundesanstalt kann unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 36 Absatz 3 in Verbindung mit § 17 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einem Institut aufgeben, die Höhe der erforderlichen Absicherung für den Haftungsfall ...

Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3648; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 17 ZahlPrüfbV Berichterstattung über Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft (vom 20.12.2018)
... ist darzustellen. (2) Die Absicherung der Kundengelder nach Maßgabe der §§ 17 und 18 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ist darzustellen und ihre Wirksamkeit zu beurteilen. ...

Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechZahlV)
V. v. 02.11.2009 BGBl. I S. 3680; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 3 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 10 RechZahlV Forderungen an Kreditinstitute - Posten 2 (vom 21.12.2018)
... an Kreditinstitute aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld, die der Anforderung des § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genügen und auf Treuhandkonten unterhalten werden, sind gesondert ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 6 FISG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst anbieten, sind die §§ 10 bis 18, 21 Absatz 1 und 3 bis 5, § 23 Absatz 1 Satz 3 und § 25 nicht ...

Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Artikel 11 FiMauStRÄndG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... 14 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Absatz 1 bis 3" gestrichen. 6. § 17 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt geändert: ... und einem solchen System teilnimmt, über Folgendes: 1. im Fall der Sicherung nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b erste Variante oder dritte Variante a) eine Beschreibung der Investitionsstrategie, ... d) eine ausdrückliche Erklärung des Instituts, dass die Anforderungen des § 17 eingehalten werden; 2. im Fall der Sicherung nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer ... dass die Anforderungen des § 17 eingehalten werden; 2. im Fall der Sicherung nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 a) eine Bestätigung, dass die Versicherung oder eine vergleichbare Garantie ... oder die vergleichbare Garantie ausreichen, um die Sicherungspflichten des Instituts nach § 17 zu jeder Zeit zu erfüllen; c) Dauer und Bedingungen einer Verlängerung der ...

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 2 ZAGEG 2018 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... die Bargeldabhebungsdienste erbringen," eingefügt und wird die Angabe „ §§ 17 und 18" durch die Angabe „§§ 17 bis 18" ersetzt. bb) ... eingefügt und wird die Angabe „§§ 17 und 18" durch die Angabe „ §§ 17 bis 18" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Der ...

Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... oder Versicherungsunternehmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen nach den §§ 17 und 18 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Vereinbarungen geschlossen werden sollen. ...

Verordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Artikel 1 ZIEVÄndV
... Bundesanstalt kann unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 16 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 17 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einem Institut aufgeben, die Höhe der erforderlichen ... Die Bundesanstalt kann unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 36 Absatz 3 in Verbindung mit § 17 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einem Institut aufgeben, die Höhe der erforderlichen ...

Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV
... aa) Nach der Angabe „Kundengelder" wird die Angabe „nach Maßgabe der §§ 17 und 18 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes" eingefügt. bb) Folgender Satz ...


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