Zitierungen von § 37 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 ZAG Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte (vom 09.04.2025)
... In den Fällen des § 13 Absatz 2 Nummer 3 bis 5 sowie des § 37 Absatz 2 Nummer 3 kann die Bundesanstalt, statt die Erlaubnis oder die Registrierung aufzuheben, die Abberufung der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Artikel 11 FiMauStRÄndG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... den Wörtern „§ 13 Absatz 2 Nummer 3 bis 5" die Wörter „sowie des § 37 Absatz 2 Nummer 3" und nach den Wörtern „statt die Erlaubnis" die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 13 UmwRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... betreibt, ihren juristischen Sitz vom Ausland ins Inland verlegt." 5. Dem § 37 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Registrierung erlischt auch dann, wenn ...


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