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Zitierungen von § 37 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 13 UmwRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... betreibt, ihren juristischen Sitz vom Ausland ins Inland verlegt." 5. Dem § 37 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Registrierung erlischt auch dann, wenn ...
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