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Zitierungen von § 69 ZAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 12 FinmadiG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... c) Nach der Angabe zu § 68 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 69 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz". 2. In § 2 ... sobald ihre Bekanntmachung nicht mehr erforderlich ist." 17. Folgender § 69 wird angefügt: „§ 69 Übergangsvorschrift zum ... erforderlich ist." 17. Folgender § 69 wird angefügt: „ § 69 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz § 24 Absatz 1 Satz ...
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