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Artikel 11 - Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZAGEG 2018 k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Geltung ab 13.01.2018, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2017 VAG § 331, § 332, § 334

Das Versicherungsaufsichtsgesetz vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 331 Absatz 2a Nummer 1 und 2 werden jeweils nach der Angabe „§ 332 Absatz 4a" das Komma und die Wörter „4b oder Absatz 4c" gestrichen.

2.
§ 332 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 4a Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
eine Empfehlung für die Bestellung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft vorlegt, die nicht auf einem Verlangen der Aufsichtsbehörde nach § 36 Absatz 1 Satz 2 beruht und

a)
die den Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 oder 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht entspricht oder

b)
der ein Auswahlverfahren nach Artikel 16 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 nicht vorangegangen ist."

b)
Die Absätze 4b und 4c werden aufgehoben.

3.
In § 334 Absatz 3a wird die Angabe „bis 4c" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 ZAGEG 2018 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAGEG 2018 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 ZAGEG 2018 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 03.08.2019)
... Rechtsakts im Bundesgesetzblatt bekannt. *) (2) Artikel 2 Nummer 3 sowie die Artikel 6 bis 13 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 5 tritt einen Monat ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2789
Artikel 2 VersVertrRÄndG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Versicherungsaufsichtsgesetz vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2446 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...