Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Gesetz zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen (BergMSdlgGAufhG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen


Artikel 1 ändert mWv. 25. Juli 2017 BergMSdlgG

(1) Das Gesetz über Bergmannssiedlungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2330-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2812) geändert worden ist, wird aufgehoben.

(2) Das Zweite Gesetz über Bergmannssiedlungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2330-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.


Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2017 BergArbWoFöG § 24



Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2017.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

Anzeige