interne Verweise§ 4 PflBG Vorbehaltene Tätigkeiten (vom 16.12.2023) ... Aufgaben nach Absatz 2 dürfen beruflich nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 durchgeführt werden. Ruht die Erlaubnis nach § 3 Absatz 3 Satz 1, dürfen ... 3 Nummer 1 Buchstabe d. (3) Wer als Arbeitgeber Personen ohne eine Erlaubnis nach § 1 oder Personen, deren Erlaubnis nach § 3 Absatz 3 Satz 1 ruht, in der Pflege beschäftigt, ...
§ 41 PflBG Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen (vom 16.12.2023) ... Für Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 beantragen, gilt die Voraussetzung des § 2 Nummer 1 als erfüllt, wenn aus einem ... (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Personen, die 1. eine Erlaubnis nach § 1 beantragen und über einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ...
§ 42 PflBG Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten (vom 16.12.2023) ... die die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 erfüllen und eine Erlaubnis nach § 1 aufgrund der Vorlage eines Ausbildungsnachweises beantragen, 1. der von der ... die die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 erfüllen und die eine Erlaubnis nach § 1 aufgrund der Vorlage eines Ausbildungsnachweises beantragen, der in Polen für ... Gesetze enthalten ist. (3) Antragstellende Personen, die die Erlaubnis nach § 1 aufgrund einer in Rumänien abgeleisteten Ausbildung im Beruf der Krankenschwester oder des ... 3 fallen, die Voraussetzungen nach § 2 Nummer 2 bis 4 erfüllen und eine Erlaubnis nach § 1 aufgrund der Vorlage eines vor dem nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang V Nummer ...
§ 45 PflBG Rechte und Pflichten (vom 16.12.2023) ... dieses Gesetzes die gleichen Rechte und Pflichten wie Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz ...
§ 51 PflBG Vorwarnmechanismus (vom 16.12.2023) ... und der Schweiz über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, ...
§ 57 PflBG Bußgeldvorschriften (vom 16.12.2023) ... Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 eine dort genannte Berufsbezeichnung führt, 2. ...
§ 64 PflBG Fortgeltung der Berufsbezeichnung (vom 16.12.2023) ... Fassung bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Sie gilt zugleich als Erlaubnis nach § 1 Satz 1 . Die die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend ... Sie gilt zugleich als Erlaubnis nach § 1 Satz 1. Die die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend ...
§ 64a PflBG Anspruch auf die Wahl einer anderen Berufsbezeichnung (vom 16.12.2023) ... der Berufsbezeichnung „Pflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die ... Berufsbezeichnung „Altenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die ... und Kinderkrankenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die ... „Gesundheits- und Krankenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die ...
Zitat in folgenden NormenAnästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)
Artikel 1 V. v. 04.11.2020 BGBl. I S. 2295; zuletzt geändert durch Artikel 8z6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
§ 1 PflAPrV Inhalt und Gliederung der Ausbildung (vom 16.12.2023) ... 4 gilt entsprechend. (6) Unter unmittelbarer Aufsicht von Inhabern einer Erlaubnis nach § 1 , § 58 Absatz 1, § 58 Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes sollen ab der ...
§ 4 PflAPrV Praxisanleitung (vom 16.12.2023) ... die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 , nach § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder nach § 64 des Pflegeberufegesetzes in den letzten ...
§ 33 PflAPrV Prüfungsausschuss (vom 01.01.2025) ... 2 Nummer 3 oder 4 müssen über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes verfügen. ...
§ 42 PflAPrV Erlaubnisurkunde (vom 01.01.2025) ... für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes , nach § 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes, nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes ... zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes, nach § 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes , nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 58 Absatz 2 des ... die Ausbildung nach Teil 3 des Pflegeberufegesetzes enthält die Urkunde nach § 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes einen Hinweis auf die erweiterten heilkundlichen Kompetenzen nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des ...
§ 43a PflAPrV Erforderliche Unterlagen (vom 16.12.2023) ... Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes auf Grund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Pflegeberufegesetzes erworbenen ...
Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 22 PflAFinV Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2025) ... Beendigung der Ausbildung einschließlich Art des Abschlusses (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss ...
Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)
V. v. 12.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 188; zuletzt geändert durch Artikel 5b G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 2 PPBV Begriffsbestimmungen (vom 12.12.2024) ... eine Person, die über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den §§ 1 , 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder nach § 64a des Pflegeberufegesetzes ...
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2357; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 2 PpUGV Begriffsbestimmungen (vom 12.12.2024) ... sind Personen, die über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 , § 58 Absatz 1 oder Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes verfügen oder deren Erlaubnis zum ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 64
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1990
Pflegebonusgesetz
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 938, BGBl. 2023 I Nr. 42
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes ... Berufsbezeichnung". d) Die Angabe zu der Anlage wird aufgehoben. 1a. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... aufgehoben. 1b. In § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 ... Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort ... eingefügt. 4a. In § 14 Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 5. § 16 Absatz 2 ... § 14 Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 5. § 16 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 beantragen, gilt die Voraussetzung des § 2 Nummer 1 als erfüllt, wenn aus einem ... d) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt und werden nach den Wörtern ... aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt und werden nach den Wörtern „Europäischen Wirtschaftsraum" die ... geändert: aa) In dem Satzteil vor der Aufzählung wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. bb) In Nummer 3 wird ... vor der Aufzählung wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. bb) In Nummer 3 wird nach der Angabe „25. Juni 1991" ein ... eingefügt. b) In den Absätzen 2 und 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 ... 2 und 3 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" ... die Angabe „§ 1" ersetzt. c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" und werden die Wörter „der Anlage ... c) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " und werden die Wörter „der Anlage zu diesem Gesetz" durch die Wörter ... dieses Gesetzes ausüben." bb) In Satz 2 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird ... bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... der Berufsbezeichnung" ersetzt. 10a. In § 45 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 11. In § 47 Satz 1 ... 10a. In § 45 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 11. In § 47 Satz 1 werden jeweils nach den Wörtern ... die Wörter „oder der Schweiz" eingefügt und wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 12. In § 48 Absatz ... eingefügt und wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 12. In § 48 Absatz 3 werden nach den Wörtern ... und Pflichten wie eine Person mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 . Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ... und Pflichten wie eine Person mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 . Sie dürfen insbesondere eine oder mehrere vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 ... 13a. In § 51 Absatz 1 Nummer 1 und § 52 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 14. Nach § 52 ... § 52 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 14. Nach § 52 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: ... der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und die Urkunde für die Erlaubnis nach § 1 oder § 58 Absatz 1 oder Absatz 2, 3. das Nähere zur Gliederung und ... Berufsausübung." 17a. In § 57 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „ § 1 Absatz 1" durch die Angabe „§ 1" ersetzt. 17b. In § 64 Satz 2 ... § 57 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe „ § 1 " ersetzt. 17b. In § 64 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter ... 1" ersetzt. 17b. In § 64 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „ § 1 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Satz 1" ersetzt. 18. Nach § 64 ... und 3 werden jeweils die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „ § 1 Satz 1" ersetzt. 18. Nach § 64 wird folgender § 64a eingefügt: ... Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die Erlaubnis ... der Berufsbezeichnung „Altenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die Erlaubnis ... „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die Erlaubnis ... „Gesundheits- und Krankenpflegefachperson" beantragen. Die die Erlaubnis nach § 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden. Ist eine Urkunde für die Erlaubnis ...
Artikel 2a PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2025 ... für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 2 verfügen". 2. § 37 wird wie folgt geändert: a) Dem ... für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 2 verfügen Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der ... Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 2 verfügen, können die für eine erweiterte heilkundliche Tätigkeit nach § ...
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung ... nach dem Wort „Abschlusses" die Wörter „(kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des ... des Abschlusses der Ausbildung einschließlich der Art (kein Abschluss, Abschluss nach § 1 des Pflegeberufegesetzes , Abschluss nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, Abschluss nach § 58 Absatz 2 des ...
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung ... Unterlagen (1) Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 des Pflegeberufegesetzes auf Grund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Pflegeberufegesetzes erworbenen ... Parcoursprüfung sind: 1. bei Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Pflegeberufegesetzes beantragen, die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 2, 2. bei Personen, die eine ...
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