interne Verweise§ 29 PflBG Ausbildungsbudget, Grundsätze (vom 01.01.2024) ... oder die Finanzierung der zusätzlichen Ausbildung nach § 14, auch in Verbindung mit § 37 Absatz 5 , abgegeben werden. (6) Die Erklärungen der Parteien nach Absatz 5 ...
§ 30 PflBG Pauschalbudgets (vom 01.01.2024) ... der Kosten für die zusätzliche Ausbildung nach § 14, auch in Verbindung mit § 37 Absatz 5 , fest; sie können jeweils gesonderte Pauschalen festlegen. Die gemeinsame ...
Zitat in folgenden NormenPflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
§ 30 PflAPrV Inhalt und Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung (vom 01.01.2024) ... und speziellen Versorgungsbereichen der Pflege in Erfüllung der Ausbildungsziele nach § 37 des Pflegeberufegesetzes pflegen zu können. Die hierfür erforderlichen Kompetenzen sind in Anlage 5 ... werden. (4) Das modulare Curriculum wird auf der Grundlage der Ausbildungsziele nach § 37 des Pflegeberufegesetzes und der Vorgaben der Anlage 5 erstellt. (5) Stellt die Hochschule bei der ... gefährdet wird. (6) Fehlzeiten dürfen das Ausbildungsziel nach § 37 des Pflegeberufegesetzes nicht gefährden. Das Nähere regelt die ...
§ 33 PflAPrV Prüfungsausschuss (vom 01.01.2025) ... heilkundlicher Tätigkeiten durch hochschulisch ausgebildete Pflegefachkräfte nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes müssen dem Prüfungsausschuss zusätzlich zu den in Satz 2 Nummer 1 bis 4 genannten ...
§ 42 PflAPrV Erlaubnisurkunde (vom 01.01.2025) ... Satz 2 des Pflegeberufegesetzes einen Hinweis auf die erweiterten heilkundlichen Kompetenzen nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes nach dem Muster der Anlage ...
§ 50 PflAPrV Aufgaben der Fachkommission ... 3. kann für die erweiterte Ausbildung nach § 14 des Pflegeberufegesetzes und § 37 Absatz 5 in Verbindung mit § 14 des Pflegeberufegesetzes standardisierte Module ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PflStudStG Änderung des Pflegeberufegesetzes ... oder die Finanzierung der zusätzlichen Ausbildung nach § 14, auch in Verbindung mit § 37 Absatz 5 , abgegeben werden." 5. § 30 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... der Kosten für die zusätzliche Ausbildung nach § 14, auch in Verbindung mit § 37 Absatz 5 , fest; sie können jeweils gesonderte Pauschalen festlegen." 6. § 32 ... folgt gefasst: „Die Überprüfung der Kompetenzen nach § 5, nach § 37 und erforderlichenfalls nach § 14 erfolgt nach Absatz 1 Satz 2 im Rahmen von ... Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch in den Fällen des § 14 in Verbindung mit § 37 Absatz 5 ." 13. § 55 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 ... oder Dienstvereinbarungen. § 16 Absatz 3 bis 5, § 17, auch in Verbindung mit § 37 Absatz 3 , § 19 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 21 bis 25 gelten entsprechend. Studierende ...
Artikel 2a PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2025 ... zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Satz 2 verfügen". 2. § 37 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... 1 Satz 2 verfügen, können die für eine erweiterte heilkundliche Tätigkeit nach § 37 Absatz 2 Satz 2 erforderlichen Kompetenzen ebenfalls erwerben. In diesem Fall finden für den gesonderten ... diesem Fall finden für den gesonderten Erwerb von erweiterten heilkundlichen Kompetenzen nach § 37 Absatz 2 Satz 2 die Vorschriften von Teil 3 dieses Gesetzes in der geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Die ...
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