interne Verweise§ 46 PflBG Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde (vom 04.03.2021) ... Wer beabsichtigt, im Sinne des § 44 Absatz 1 oder Absatz 2 Dienstleistungen zu erbringen, hat dies der zuständigen Behörde vorher schriftlich zu ... 3. im Fall der Dienstleistungserbringung a) nach § 44 Absatz 1 eine Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf der Pflegefachfrau ... nicht vorübergehend, untersagt ist und keine Vorstrafen vorliegen, oder b) nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 eine Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung im Beruf der Gesundheits- ... oder der Altenpflegerin oder des Altenpflegers in einem anderen Mitgliedstaat, oder im Fall des § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 einen Nachweis in beliebiger Form darüber, dass die dienstleistungserbringende Person den ... vorhanden sein. (3) Im Fall der erstmaligen Dienstleistungserbringung nach § 44 Absatz 2 prüft die zuständige Behörde den nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ...
Zitat in folgenden NormenPflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Zitate in ÄnderungsvorschriftenMTA-Reform-Gesetz
G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes ... Wörter „Anhang V Nummer 5.2.2. der Richtlinie 2005/36/EG" ersetzt. 10. § 44 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... im Rahmen einer partiellen Berufsausübung fallen. (3) Die §§ 3, 44 Absatz 3 und 4 , § 46 Absatz 1, 2 und 4, § 48 Absatz 1 und 2, § 48a Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 und ... 1 das Verfahren über die Voraussetzungen zur Dienstleistungserbringung gemäß den §§ 44 bis 48 zu regeln." c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: ...
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