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Artikel 4 - Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (IfSMoG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des AZR-Gesetzes
Das AZR-Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 10 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Wörter „Absatz 4 oder 5" ersetzt.
- b)
- Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 10a eingefügt:
- „10a.
- die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,".
- 2.
- § 18a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 13 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Wörter „Absatz 4 oder 5" ersetzt.
- b)
- Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 13a eingefügt:
- „13a.
- die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,".
- 3.
- § 18c wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 6 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Wörter „Absatz 4 oder 5" ersetzt.
- b)
- Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
- „6a.
- die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,".
- 4.
- § 18d wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 9 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Wörter „Absatz 4 oder 5" ersetzt.
- b)
- Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 9a eingefügt:
- „9a.
- die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,".
Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 IfSMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IfSMoG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 1 2. DAVG Änderung des AZR-Gesetzes
... AZR-Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...
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