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Artikel 4 - Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (IfSMoG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des AZR-Gesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2017 AZRG § 3, § 18a, § 18c, § 18d

Das AZR-Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 10 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Wörter „Absatz 4 oder 5" ersetzt.

b)
Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 10a eingefügt:

„10a.
die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,".

2.
§ 18a wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 13 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Wörter „Absatz 4 oder 5" ersetzt.

b)
Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 13a eingefügt:

„13a.
die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,".

3.
§ 18c wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 6 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Wörter „Absatz 4 oder 5" ersetzt.

b)
Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a.
die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,".

4.
§ 18d wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 9 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Wörter „Absatz 4 oder 5" ersetzt.

b)
Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 9a eingefügt:

„9a.
die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen,".



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 IfSMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 1 2. DAVG Änderung des AZR-Gesetzes
... AZR-Gesetz vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...