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Artikel 4 - Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwVEV k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2017.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12716/a208438.htm