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Artikel 1 - Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr (PanDStVAbkG k.a.Abk.)
G. v. 17.07.2017 BGBl. 2017 II S. 1072
Geltung ab 28.07.2017; FNA: 611-9-35 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
Geltung ab 28.07.2017; FNA: 611-9-35 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
Artikel 1
Dem in Panama-Stadt am 21. November 2016 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
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