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§ 30 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV)

V. v. 20.08.2004 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.09.2004; FNA: 2030-7-25-2 Beamte
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§ 30 Bewertung von Prüfungsleistungen



Die Leistungen werden mit folgenden Noten und Punktzahlen bewertet:

sehr gut (1)
Punktzahlen 1,0 und 1,3
eine Leistung, die den Anfor-
derungen in besonderem
Maße entspricht,
gut (2)
Punktzahlen 1,7; 2,0; 2,3
eine Leistung, die den
Anforderungen voll ent-
spricht,
befriedigend (3)
Punktzahlen 2,7; 3,0; 3,3
eine Leistung, die im Allge-
meinen den Anforderungen
entspricht,
ausreichend (4)
Punktzahlen 3,7 und 4,0
eine Leistung, die zwar Män-
gel aufweist, aber im Ganzen
den Anforderungen noch ent-
spricht,
mangelhaft (5)
Punktzahl 5,0
eine Leistung, die den Anfor-
derungen nicht entspricht,
jedoch erkennen lässt, dass
die notwendigen Grund-
kenntnisse vorhanden sind
und die Mängel in absehbarer
Zeit behoben werden könn-
ten und
ungenügend (6)
Punktzahl 6,0
eine Leistung, die den Anfor-
derungen nicht entspricht
und bei der selbst die Grund-
kenntnisse so lückenhaft
sind, dass die Mängel in
absehbarer Zeit nicht
behoben werden könnten.


Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden.

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Zitierungen von § 30 LAP-htVerwDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 LAP-htVerwDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-htVerwDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 LAP-htVerwDV Ausbildungsaufstieg (vom 27.06.2020)
... abschließt. Die §§ 3 und 9 Abs. 2, die §§ 10 bis 17 und 20 bis 35 sowie die Sondervorschriften der jeweiligen Fachrichtungen sind entsprechend anzuwenden. ...
§ 25 LAP-htVerwDV Häusliche Prüfungsarbeit (vom 05.04.2017)
... Fachrichtung oder das jeweilige Fachgebiet angehören, unabhängig voneinander nach § 30 bewertet. Die oder der Zweitprüfende kann Kenntnis von der Bewertung der oder des ...
§ 27 LAP-htVerwDV Mündliche Prüfung (vom 05.04.2017)
... bekannt zu geben. (7) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 30 ; die oder der Fachprüfende schlägt jeweils die Bewertung vor. Das Ergebnis der ...