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§ 41 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV)

V. v. 20.08.2004 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.09.2004; FNA: 2030-7-25-2 Beamte
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§ 41 Gliederung der Ausbildung



Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:


Ausbildungsplan
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Wasserwesen
Fachbereich: Wasserstraßen

Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte
ab-
schnitt
dauer
(Wochen)
I20Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt; Wirtschafts-
behörde Strom- und
Hafenbau der Freien
und Hansestadt Ham-
burg
• Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in
Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der
Unterbehörde
   • Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer
und rechtlicher Hinsicht; Lenkung der Planung, Durchführung und
Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der
Verwaltung
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb;
Ablauforganisation, Personaleinsatz, Praxis der Personalführung
einschließlich Personalbeurteilung
• Anwendung von Kommunikationstechniken: Rhetorik, Gesprächs-
führung, Besprechungstechnik, Darstellungstechnik, Informations-
technik
• Personal- und Sozialrecht: Beamtenrecht, Laufbahnvorschriften,
Disziplinarrecht; Bundes-Angestelltentarifvertrag; Tarifverträge für
Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder; Verant-
wortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress; Personal-
vertretungsrecht
• Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der
Länder
• Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasser-
haushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze, des Bundesnatur-
schutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze
• Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer;
Meeresumweltschutz; Naturschutz und Landschaftspflege;
Gewässerökologie
• Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes,
Pegelvorschrift;
Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichten-
dienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des
Deutschen Wetterdienstes
• Liegenschaftswesen
• Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und
Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstra-
ßen
• Unterhaltung und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen:
Technische Grundsätze und Vorschriften; Bauweise und Funktion
von Anlagen und Einrichtungen, ferner von Elementen der Gewäs-
ser; planmäßige und fallweise Unterhaltung; Baggereiwesen; Bau-
art, Funktion und wirtschaftlicher Einsatz von Wasserfahrzeugen
und Landfahrzeugen; Bauart und Funktion der maschinenbau- und
elektrotechnischen Einrichtungen von Anlagen der Wasserstraßen;
technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
• Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen
• Vermessungswesen einschließlich Peilwesen
• Schifffahrtszeichenwesen
• Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und der
Binnenschifffahrt;
Bau, Ausrüstung und nautisches Verhalten von Schiffen;
Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter;
Schiffssicherheit;
Seestraßenordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Binnen-
schifffahrtsstraßen-Ordnung, Schifffahrtspolizei
• Organisation und Arbeitsweise von Schifffahrtsunternehmen:
Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr
II26 oder
20, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 3 Ge-
brauch
ge-
macht
wird
Öffentlich-rechtlicher
Bauträger
• Vorarbeiten für Bauvorhaben;
Aufstellen und Prüfen von Entwürfen;
Vorbereitung von Baumaßnahmen;
Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung;
Baupreisrecht
• Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen;
Verantwortung bei Planung und Durchführung von Bau-
maßnahmen; Bauaufsicht, Baubevollmächtigte, Bauleitung, Unfall-
verhütung
• Planungstechniken;
Anwendung von Kommunikationstechniken bei Verhandlungen
und Vorträgen;
volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen, Wirtschaft-
lichkeitsgrundlagen;
Nutzen-Kosten-Untersuchungen
• Technische Grundsätze für den Bau (Neubau, Ausbau, Umbau,
Ersatz) von Wasserstraßen
Gewerbeordnung;
Bundes-Immissionsschutzgesetz
• Rechnergestützte Verfahren bei Vergabe und Abrechnung
III 1 6Unterbehörde der
Wasserwirtschafts-
verwaltung
• Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirt-
schaftsverwaltungen der Länder
• Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Unterbehörde
• Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung:
wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer und
im Grundwasserbereich; Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Auf-
bau des Messnetzes, hydrologische Nachrichtendienste
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Abwasserabga-
bengesetz, Abfallbeseitigungsrecht
• Gewässerschutz;
Bewirtschaftungspläne, Gewässergütekarten;
örtliche Überprüfung von Abwasserbeseitigungs-, Abfall- und
Wasserversorgungsanlagen; Beurteilung von Wasseranalysen
• Abflussregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz; Gewässer-
unterhaltung, Gewässeraufsicht, Deichschau
III 2 6Kommunale Verwaltung • Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung
• Kommunalrecht (Satzungsrecht);
Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichts-
behörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung;
Hafenpolizeirecht;
Haushaltsrecht der Kommunen
• Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe;
Verkehrsplanung; Hafenbetriebe
III 3
wahl-
weise
6Ausländische fachnahe
Verwaltung (Mitglied-
staat der Europäischen
Union, Europäische
Union)
• Aufgaben, Status und Organisation der Institution
• Kompetenzen, Arbeitsweise
IV 11Generaldirektion
Wasserstraßen und
Schifffahrt; Wirt-
schaftsbehörde Strom-
und Hafenbau der
Freien und Hansestadt
Hamburg

• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der
Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit;
Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation;
Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stel-
lenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung
• Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes
und der Länder;
technische Programmplanung, Finanzplanung;
Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter
• Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften
• Staatsbegriff, Staatsform;
Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes;
internationale und supranationale Institutionen
Verwaltungsverfahrensgesetz;
Verwaltungsgerichtsordnung;
Staatshaftung
• Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld-
verhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht;
Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht
• Arbeitsschutzrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehö-
rende Verfahrensrecht
Bundeswasserstraßengesetz;
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze;
Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicher-
stellungsgesetz
Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze;
Naturschutz- und Landschaftspflege
• Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen
Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereini-
gungsrecht; Liegenschaftswesen
Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze
• Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und
Wasserwirtschaft
• Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehun-
gen zwischen den Verkehrszweigen
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und
Betrieb
• Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für
Wasserstraßen, Stromkommissionen
• Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundes-
anstalt für Gewässerkunde
• Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie;
Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens
• Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
• Schifffahrtszeichenwesen
• Schifffahrtswesen;
Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt
1Verkehr und digitale Infrastruktur
 6 Häusliche Prüfungsarbeit
16 Lehrgänge 1)
ca. 12  Erholungsurlaub
10424 Monate  


In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden.

---
1)
Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder.





 

Frühere Fassungen von § 41 LAP-htVerwDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 2 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
aktuell vorher 18.04.2016Artikel 6 Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO)
vom 12.04.2016 BGBl. I S. 624
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 41 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuellvor 08.09.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 41 LAP-htVerwDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 LAP-htVerwDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-htVerwDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO)
V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Artikel 6 VergRModVO Folgeänderungen
... (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 41 werden die Wörter „Vergabe nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und der ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 2 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
... (BGBl. I S. 624) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 41 wird der Ausbildungsplan wie folgt geändert: a) Zu Ausbildungsabschnitt I werden ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 41 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
... „der jeweiligen obersten Dienstbehörde" ersetzt. 4. In § 41 werden im Ausbildungsplan Ausbildungsabschnitt IV in der Spalte Ausbildungsstellen die Wörter ...