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§ 41 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV)
V. v. 20.08.2004 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.09.2004; FNA: 2030-7-25-2 Beamte
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Geltung ab 01.09.2004; FNA: 2030-7-25-2 Beamte
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§ 41 Gliederung der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:
Ausbildungsplan
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Wasserwesen
Fachbereich: Wasserstraßen
In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden.
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Ausbildungsplan
Fachrichtung: Bauingenieurwesen
Fachgebiet: Wasserwesen
Fachbereich: Wasserstraßen
Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte | |
ab- schnitt | dauer (Wochen) | ||
I | 20 | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt; Wirtschafts- behörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Ham- burg | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Unterbehörde |
• Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer und rechtlicher Hinsicht; Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der Verwaltung • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb; Ablauforganisation, Personaleinsatz, Praxis der Personalführung einschließlich Personalbeurteilung • Anwendung von Kommunikationstechniken: Rhetorik, Gesprächs- führung, Besprechungstechnik, Darstellungstechnik, Informations- technik • Personal- und Sozialrecht: Beamtenrecht, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht; Bundes-Angestelltentarifvertrag; Tarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder; Verant- wortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress; Personal- vertretungsrecht • Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der Länder • Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasser- haushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze, des Bundesnatur- schutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze • Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer; Meeresumweltschutz; Naturschutz und Landschaftspflege; Gewässerökologie • Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes, Pegelvorschrift; Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichten- dienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes • Liegenschaftswesen • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstra- ßen • Unterhaltung und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen: Technische Grundsätze und Vorschriften; Bauweise und Funktion von Anlagen und Einrichtungen, ferner von Elementen der Gewäs- ser; planmäßige und fallweise Unterhaltung; Baggereiwesen; Bau- art, Funktion und wirtschaftlicher Einsatz von Wasserfahrzeugen und Landfahrzeugen; Bauart und Funktion der maschinenbau- und elektrotechnischen Einrichtungen von Anlagen der Wasserstraßen; technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung • Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen • Vermessungswesen einschließlich Peilwesen • Schifffahrtszeichenwesen • Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und der Binnenschifffahrt; Bau, Ausrüstung und nautisches Verhalten von Schiffen; Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter; Schiffssicherheit; Seestraßenordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Binnen- schifffahrtsstraßen-Ordnung, Schifffahrtspolizei • Organisation und Arbeitsweise von Schifffahrtsunternehmen: Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr | |||
II | 26 oder 20, so- weit von Ab- schnitt III 3 Ge- brauch ge- macht wird | Öffentlich-rechtlicher Bauträger | • Vorarbeiten für Bauvorhaben; Aufstellen und Prüfen von Entwürfen; Vorbereitung von Baumaßnahmen; Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung; Baupreisrecht • Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen; Verantwortung bei Planung und Durchführung von Bau- maßnahmen; Bauaufsicht, Baubevollmächtigte, Bauleitung, Unfall- verhütung • Planungstechniken; Anwendung von Kommunikationstechniken bei Verhandlungen und Vorträgen; volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen, Wirtschaft- lichkeitsgrundlagen; Nutzen-Kosten-Untersuchungen • Technische Grundsätze für den Bau (Neubau, Ausbau, Umbau, Ersatz) von Wasserstraßen • Gewerbeordnung; Bundes-Immissionsschutzgesetz • Rechnergestützte Verfahren bei Vergabe und Abrechnung |
III 1 | 6 | Unterbehörde der Wasserwirtschafts- verwaltung | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirt- schaftsverwaltungen der Länder • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Unterbehörde • Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung: wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer und im Grundwasserbereich; Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Auf- bau des Messnetzes, hydrologische Nachrichtendienste • Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Abwasserabga- bengesetz, Abfallbeseitigungsrecht • Gewässerschutz; Bewirtschaftungspläne, Gewässergütekarten; örtliche Überprüfung von Abwasserbeseitigungs-, Abfall- und Wasserversorgungsanlagen; Beurteilung von Wasseranalysen • Abflussregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz; Gewässer- unterhaltung, Gewässeraufsicht, Deichschau |
III 2 | 6 | Kommunale Verwaltung | • Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung • Kommunalrecht (Satzungsrecht); Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichts- behörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung; Hafenpolizeirecht; Haushaltsrecht der Kommunen • Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe; Verkehrsplanung; Hafenbetriebe |
III 3 wahl- weise | 6 | Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitglied- staat der Europäischen Union, Europäische Union) | • Aufgaben, Status und Organisation der Institution • Kompetenzen, Arbeitsweise |
IV | 11 | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; Wirt- schaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Hamburg | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit; Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation; Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stel- lenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung • Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes und der Länder; technische Programmplanung, Finanzplanung; Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter • Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvor- schriften • Staatsbegriff, Staatsform; Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes; internationale und supranationale Institutionen • Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Staatshaftung • Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld- verhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht; Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht • Arbeitsschutzrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehö- rende Verfahrensrecht • Bundeswasserstraßengesetz; Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze; Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicher- stellungsgesetz • Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze; Naturschutz- und Landschaftspflege • Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen • Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereini- gungsrecht; Liegenschaftswesen • Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze • Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und Wasserwirtschaft • Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehun- gen zwischen den Verkehrszweigen • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und Betrieb • Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen, Stromkommissionen • Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundes- anstalt für Gewässerkunde • Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie; Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens • Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung • Schifffahrtszeichenwesen • Schifffahrtswesen; Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt |
1 | Verkehr und digitale Infrastruktur | ||
6 | Häusliche Prüfungsarbeit | ||
16 | Lehrgänge 1) | ||
ca. 12 | Erholungsurlaub | ||
104 | 24 Monate |
In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden.
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- 1)
- Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder.
Text in der Fassung des Artikels 2 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1257, 1728 m.W.v. 4. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 41 LAP-htVerwDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 2 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
aktuell vorher | 18.04.2016 | Artikel 6 Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) vom 12.04.2016 BGBl. I S. 624 |
aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 41 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell | vor 08.09.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 41 LAP-htVerwDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 LAP-htVerwDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-htVerwDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO)
V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Artikel 6 VergRModVO Folgeänderungen
... (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 41 werden die Wörter „Vergabe nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und der ...
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 2 WSVZuAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
... (BGBl. I S. 624) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 41 wird der Ausbildungsplan wie folgt geändert: a) Zu Ausbildungsabschnitt I werden ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 41 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
... „der jeweiligen obersten Dienstbehörde" ersetzt. 4. In § 41 werden im Ausbildungsplan Ausbildungsabschnitt IV in der Spalte Ausbildungsstellen die Wörter ...
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