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§ 53 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes (LAP-htVerwDV)

V. v. 20.08.2004 BGBl. I S. 2230; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.09.2004; FNA: 2030-7-25-2 Beamte
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§ 53 Gliederung der Ausbildung



Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

Ausbildungsplan
Fachrichtung: Luftfahrttechnik
Ausbildungs- Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte
ab-
schnitt
dauer
(Wochen)
I10Luftfahrt-Bundesamt• Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und praktische Einweisung
in die Tätigkeit der Fachbereiche unter Vermittlung der jeweils
aktuellen nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen

  • Luftfahrtgeräte, deutsche und ausländische Bauvorschriften,
Muster- und Stückprüfung, Musterzulassung, Prüfung und Zulas-
sung von Einzelstücken, Verkehrszulassung, Luftfahrttechnische
Anweisung, Luftfahrtpersonal, Luftfahrtunternehmen, Prüfung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, technische und flugbetrieb-
liche Überwachung, Erstellung von Gutachten, Beförderung
gefährlicher Güter, Betriebsvorschriften, Luftfahrtmedizin, Flieger-
ärztinnen und Fliegerärzte
• Zusammenarbeit mit ausländischen Luftfahrtbehörden, Empfeh-
lungen und Richtlinien der ICAO, Verordnungen und Richtlinien der
Europäischen Union, Aufgaben der EASA, Zusammenarbeit im
Rahmen der JAA
• Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
6Luftfahrt-Bundesamt
- Außenstellen
• Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgerät
• Vorbereitung der Anerkennung bzw. Genehmigung von Luftfahrt-
betrieben, Überwachung der anerkannten bzw. genehmigten Luft-
fahrtbetriebe
• Prüfungsorganisationen und selbständige Prüferinnen und Prüfer
• Flugbetriebsprüfung und -überwachung, praktische Einweisung
6FlugschuleErwerb des Privatpilotenscheins bzw. eine entsprechende weiter-
führende Ausbildung im gleichen Umfang
II12Andere Stellen der Luft-
fahrt und der Luftfahrt-
verwaltung
- Deutsche Flug-
sicherung GmbH
- Flughafenverwaltung
- Länderbehörde
- Entwicklungs-,
Herstellungs- und
Instandhaltungs-
betriebe
- Luftfahrtunternehmen
- EASA
Praktische Einweisung in die Aufgaben und Tätigkeiten der
Deutschen Flugsicherung GmbH (inkl. Flugsicherungsbetriebs-
dienst), anerkannter Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe und
genehmigter Luftfahrtunternehmen (Werft und Betrieb), Flughafen-
verwaltung, andere Luftfahrtbehörden
III 2Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Einführung in die Aufgaben des Ministeriums
3Bundesstelle für Flug-
unfalluntersuchung
• Unfalluntersuchung, Unfallberichte, Auswertung der Unfallberichte
• Unfallverhütung
• Untersuchungsverfahren im In- und Ausland
• ICAO-Annex 13
• Such- und Rettungsdienst
4Luftfahrt-Bundesamt• Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und
Wirtschaftlichkeit, Organisation und Geschäftsbetrieb
• Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
• Personal- und Sozialwesen, Beamten- und Tarifrecht
28Luftfahrt-BundesamtVertiefung der theoretischen Kenntnisse durch projektorientierte Mit-
arbeit an aktuellen Aufgaben im Luftfahrt-Bundesamt,
ggf. unter Berücksichtigung der späteren Verwendung
 6 Häusliche Prüfungsarbeit
 15 Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmana-
gement, Mitarbeiterführung, Planung und Entscheidung, Gesprächs-
und Verhandlungsführung, Qualitätsmanagement, Sprachkurs
 ca. 12  Erholungsurlaub
 10424 Monate  






 

Frühere Fassungen von § 53 LAP-htVerwDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 41 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 53 LAP-htVerwDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 LAP-htVerwDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-htVerwDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 41 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
... die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt. 7. In § 53 werden im Ausbildungsplan Ausbildungsabschnitt III in der Spalte Ausbildungsstellen die ...