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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPModG k.a.Abk.)
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der jeweils vom 29. Juli 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UVPModG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVPModG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
B. v. 23.08.2017 BGBl. I S. 3290
Bekanntmachung UmwRGNB 2017
... Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808 ) wird nachstehend der Wortlaut des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der seit dem 29. Juli 2017 ...
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