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Berichtigung der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen (ArbSchVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2681) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a ist § 1 Absatz 3 wie folgt zu fassen:
In Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a ist § 1 Absatz 3 wie folgt zu fassen:
- „(3) Für Telearbeitsplätze gelten nur
- 1.
- § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,
- 2.
- § 6 und der Anhang Nummer 6,
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Dr. Georg Hilpert
Im Auftrag Dr. Georg Hilpert
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