Zitierungen von Anlage 1 BerVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BerVersV Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen (vom 17.12.2024)
... Versicherungsgeschäft einen oder mehrere der Versicherungszweige betreiben, die in der Anlage 1 Abschnitt C unter den Kennzahlen 03 bis 26 und 29 aufgeführt ...
§ 23 BerVersV Kennzahlen und Versicherungszweige (vom 17.12.2024)
... Die auf den Formularen zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus Anlage 1 . (2) Als Versicherungszweige im Sinne dieser Verordnung gelten die in der ... 1. (2) Als Versicherungszweige im Sinne dieser Verordnung gelten die in der Anlage 1 Abschnitt C als solche bezeichneten Versicherungen mit den Kennzahlen 01 bis 29. Hierbei stellen die ...
Anlage 1 BerVersV (zu § 23) Kennzahlen und Versicherungszweige (vom 17.12.2024)
... Versicherungsgeschäfts und die dafür zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus Anlage 1 Abschnitt B . Diesen Kennzahlen ist die Zahl 2 voranzusetzen. Unter dem Sammelposten mit der Kennzahl 280 ...
Anlage 2 BerVersV (zu § 24) Anwendung der Formulare (vom 17.12.2024)
... war. Das Formular ist für jede Bestandsgruppe des Neubestands gemäß Anlage 1 Abschnitt D mit Ausnahme der Bestandsgruppen 132 und 140 vorzulegen. Für die Kennzeichnung der ... zu verwenden ist; b) für jede betriebene Versicherungsart gemäß Anlage 1 Abschnitt C , wobei als Kennzeichnung „Va" zuzüglich der Kennzahl der jeweiligen ... war. Das Formular ist für jede Bestandsgruppe des Neubestands gemäß Anlage 1 Abschnitt D vorzulegen. Für die Kennzeichnung der Bestandsgruppe ist Abschnitt C Ziffer 2.3 zu ... „Vz 01" zu verwenden ist; b) für jede Risikoart gemäß Anlage 1 Abschnitt E , wobei als Kennzeichnung die dreistellige Kennzahl einzusetzen ist. Für die ... für die Kennzeichnung der Herkunft des VG jeweils die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 Abschnitt B unter Beachtung von Abschnitt C Ziffer 2.16 zu verwenden. 2. Einschließlich der ... Formular F.111.01 jede Bestandsgruppe des Neubestands gemäß Anlage 1 Abschnitt D mit Ausnahme der Bestandsgruppen 132 und 140 Bestandsgruppe 100, ... 2 Satz 1 b) zum Formular F.210.01 jede Risikoart gemäß Anlage 1 Abschnitt E Va 111 bis Va 118, Va 121 bis Va 127, Va 131 bis Va 135, ... Formular F.214.01 jede Bestandsgruppe des Neubestands gemäß Anlage 1 Abschnitt D Bestandsgruppe 100, Bestandsgruppe 110, bis Bestandsgruppe 118, ... 2 b) zum Formular F.218.01 jede Risikoart gemäß Anlage 1 Abschnitt E Risikoart 110, Risikoart 121, Risikoart 122, Risikoart 210,  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

RfB-Verordnung (RfBV)
V. v. 10.03.2015 BGBl. I S. 300; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
§ 2 RfBV Begriffsbestimmungen (vom 01.08.2017)
... mit Ausnahme der Pensionskassen eine der Bestandsgruppen des Neubestands, die in Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2858) in ... sind; b) bei Pensionskassen eine Bestandsgruppe des Neubestands, die in Anlehnung an Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung gebildet worden ist, oder eine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 7 BetrRSG Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... S. 2858) wird wie folgt geändert: 1. § 28 wird aufgehoben. 2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt C wird in der Tabelle nach der Zeile zur ...

Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 1. RfBVÄndV
... 5 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a werden die Wörter „ Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622) ... 2006 (BGBl. I S. 622) in der jeweils geltenden Fassung" durch die Wörter „ Anlage 1 Abschnitt D der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2858) in ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 7 AuslPflVNOG Folgeänderungen
... die Angabe „und 4" eingefügt. 2. In Anmerkung 1 zum Abschnitt C der Anlage 1 werden die Wörter „die nicht der Pflichtversicherung in der ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 1 7. VAGVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... in der bis zum 16. Dezember 2024 geltenden Fassung anzuwenden." 28. Die Anlage 1 (zu § 23) wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt B werden die Kennzahlen ...


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