Eingangsformel - Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration (AufenthVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnet auf Grund

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des § 99 Absatz 1 Nummer 1 bis 3a und 14 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) das Bundesministerium des Innern,

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des § 40 Absatz 1 Nummer 1 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265) das Bundesministerium des Innern und

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des § 42 Absatz 1 Nummer 1 sowie Absatz 2 Nummer 1, 2 und 6 des Aufenthaltsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 22 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1106) geändert worden ist, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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