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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (2. FZVuGebOStÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der vom 1. Januar 2018 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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