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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (GEEVEV 2017 k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Ausschreibungsgebührenverordnung
Die Ausschreibungsgebührenverordnung vom 6. Februar 2015 (BGBl. I S. 108, 120), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 wird die Angabe „§ 4" gestrichen.
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 4 werden die Wörter „nach § 6 Absatz 7 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 3 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 5 werden die Wörter „nach § 11 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" durch die Wörter „nach § 10 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 6 werden die Wörter „nach § 13 Absatz 2 und 3 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" durch die Wörter „nach § 12 Absatz 1 und 2 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „nach § 21 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" durch die Wörter „nach § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ersetzt.
- 3.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 13 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" durch die Wörter „nach § 12 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 werden die Wörter „nach § 22 oder § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" durch die Wörter „nach den §§ 23 und 24 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ersetzt.
- c)
- In Nummer 3 werden nach den Wörtern „Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „oder nach § 12 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GEEVEV 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GEEVEV 2017 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167
Artikel 4 KWKAusVuaGemAVEV Änderung der Ausschreibungsgebührenverordnung
... Ausschreibungsgebührenverordnung vom 6. Februar 2015 (BGBl. I S. 108, 120), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird ...
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