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Zitierungen von § 9 OZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 OZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 OZG Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung in Nutzerkonten und zu Identifizierungszwecken (vom 24.07.2024)
... für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten nach den Absätzen 1, 2, 5 und 6 sowie nach § 9 Absatz 1 dürfen auf Veranlassung des Nutzers an die für die Verwaltungsleistung zuständige ...
Zitat in folgenden Normen
Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 122a AO Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf (vom 01.01.2025)
... Nutzerkontos nach dem Onlinezugangsgesetz zum Datenabruf bereitzustellen, gelten abweichend von § 9 Absatz 1 Satz 3 bis 6 des Onlinezugangsgesetzes die Regelungen des Absatzes ...
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 8d G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 37 SGB X Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (vom 01.01.2025)
... gilt abweichend von Absatz 2a für die Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungsakten § 9 des Onlinezugangsgesetzes . (3) Ein Verwaltungsakt darf öffentlich bekannt gegeben werden, wenn ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2668
Artikel 1 FamLDigG Änderung des Onlinezugangsgesetzes
... der Interoperabilität der Nutzerkonten zu bestimmen." 6. Folgender § 9 wird angefügt: „§ 9 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (1) ... zu bestimmen." 6. Folgender § 9 wird angefügt: „ § 9 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (1) Mit Einwilligung des Nutzers kann ein ...
OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Artikel 1 OZGÄndG Änderung des Onlinezugangsgesetzes
... für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten nach den Absätzen 1, 2, 5 und 6 sowie nach § 9 Absatz 1 dürfen auf Veranlassung des Nutzers an die für die Verwaltungsleistung zuständige ... personenbezogene Daten übermittelt werden, bleibt unberührt." 10. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: ... durch das Wort „vierten" ersetzt. 11. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Grundsätze der ...
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