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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FPersuStVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. August 2017 TechKontrollV § 10, Anlage 3

Die Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße vom 21. Mai 2003 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 472 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 10 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Die nach Bundes- und Landesrecht zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesamt für Güterverkehr jeweils für zwei Kalenderjahre spätestens zwei Monate nach deren Ablauf einen nach dem Muster in Anlage 3 für ihren Bereich erstellten Bericht über die Anwendung dieser Verordnung mit folgenden Angaben:

1.
Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge, aufgeschlüsselt nach den Fahrzeugklassen des Anhangs I Nummer 6 der Richtlinie 2000/30/EG in der durch die Richtlinie 2010/47/EU geänderten Fassung und nach dem Zulassungsland,

2.
Anzahl der festgestellten Mängel zu den Prüfpunkten des Anhangs I Nummer 10 der Richtlinie 2000/30/EG in der durch die Richtlinie 2010/47/EU geänderten Fassung, aufgeschlüsselt nach den Fahrzeugklassen des Anhangs I Nummer 6 der Richtlinie 2000/30/EG in der durch die Richtlinie 2010/47/EU geänderten Form und nach dem Zulassungsland.

Das Musterformular ist in elektronischem Format für jedes Zulassungsland zu erstellen und dem Bundesamt für Güterverkehr ausschließlich per De-Mail oder E-Mail zu übermitteln."

2.
Anlage 3 wird wie folgt gefasst:

Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1) Muster des Formulars für den Bericht an das Bundesamt für Güterverkehr über die Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge und über Verstöße und Maßnahmen bei festgestellten technischen Mängeln

Berichterstattendes Land: Bundespolizei/Zollverwaltung:
Zulassungsstaat: Zeitraum: von bis
Fahrzeug-
klasse
N2 N3 O3 O4 M2 M3 Andere Fahr-
zeugklasse
Insgesamt
 Anzahl
kontrollier-
ter Fahr-
zeuge
Anzahl
von Unter-
sagungen
der Wei-
terfahrt
Anzahl
kontrollier-
ter Fahr-
zeuge
Anzahl
von Unter-
sagungen
der Wei-
terfahrt
Anzahl
kontrollier-
ter Fahr-
zeuge
Anzahl
von Unter-
sagungen
der Wei-
terfahrt
Anzahl
kontrollier-
ter Fahr-
zeuge
Anzahl
von Unter-
sagungen
der Wei-
terfahrt
Anzahl
kontrollier-
ter Fahr-
zeuge
Anzahl
von Unter-
sagungen
der Wei-
terfahrt
Anzahl
kontrollier-
ter Fahr-
zeuge
Anzahl
von Unter-
sagungen
der Wei-
terfahrt
Anzahl
kontrollier-
ter Fahr-
zeuge
Anzahl
von Unter-
sagungen
der Wei-
terfahrt
Anzahl
kontrollier-
ter Fahr-
zeuge
Anzahl
von Unter -
sagungen
der Wei-
terfahrt
Mängel im Einzelnen
 Kontrol-
liert
Nicht vor-
schrifts-
mäßig
Kontrol-
leert
Nicht vor-
schrifts-
mäßig
Kontrol-
liert
Nicht vor-
schrifts-
mäßig
Kontrol-
liert
Nicht vor-
schrifts-
mäßig
Kontrol-
liert
Nicht vor-
schrifts-
mäßig
Kontrol-
liert
Nicht vor-
schrifts-
mäßig
Kontrol-
liert
Nicht vor-
schrifts-
mäßig
Kontrol-
liert
Nicht vor-
schrifts-
mäßig
(0) Identifizie-
rung
                
(1) Bremsanlage                 
(2) Lenkung                 
(3) Sicht                 
(4) Lichtanlage
und Elektrik
                
(5) Achsen,
Räder, Reifen,
Aufhängung
                
(6) Fahrgestell
und am Fahr-
gestell befes-
tigte Teile
                
(7) Sonstige
Geräte ein-
schließlich
Fahrten-
schreiber und
Geschwindig-
keitsbegren-
zer
                
(8) Umweltbelas-
tung durch
Emissionen
und Austritt
von Kraftstoff
und/oder Öl
                
".



 

Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 FPersuStVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPersuStVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
V. v. 08.05.2018 BGBl. I S. 544
Artikel 1 TechKontrollVÄndV
... von Nutzfahrzeugen auf der Straße vom 21. Mai 2003 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 8. August 2017 (BGBl. I S. 3158 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...